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   BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21   

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https://dejure.org/2022,8793
BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21 (https://dejure.org/2022,8793)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.2022 - 1 WB 40.21 (https://dejure.org/2022,8793)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 (https://dejure.org/2022,8793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2; SG § 3 Abs. 1; VwVfG § 45 Abs. 1 und 2, § 46
    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem Konkurrentenstreit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 SG, § 45 Abs 1 VwVfG, § 45 Abs 2 VwVfG
    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem Konkurrentenstreit

  • rewis.io

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem Konkurrentenstreit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem Konkurrentenstreit; Frühzeitiges Erfolgen der Organisationsentscheidung vor der Auswahlentscheidung

  • datenbank.nwb.de

    Unzureichende Dokumentation der Organisationsgrundentscheidung bei militärischem Konkurrentenstreit

Papierfundstellen

  • BVerwGE 175, 53
  • NVwZ 2022, 889
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 19.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt zwar nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 ).

    Darüber hinaus eröffnet erst die Dokumentation der maßgeblichen Erwägungen dem Gericht die Möglichkeit, die angegriffene Entscheidung eigenständig nachzuvollziehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35 f.).

    Diese Vorschrift bedeutet im vorliegenden Zusammenhang, dass dokumentierte materielle Auswahlerwägungen, die für eine Entscheidung maßgebend waren und sich lediglich in der (etwa einem Mitbewerber gegenüber erfolgten) Begründung der Entscheidung nicht oder nicht ausreichend wiedergegeben fanden, nachträglich bekannt gegeben werden können; sie ermöglicht jedoch nicht, die materiellen Auswahlerwägungen selbst nachzuholen oder eine fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen "nachzuschieben" (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 46 und 48).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Der sich hieraus ergebende Leistungsgrundsatz oder Grundsatz der Bestenauslese gilt nicht nur bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst, sondern auch bei Beförderungsentscheidungen; ihm korrespondiert ein Anspruch des Einstellungs- oder Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178).

    Unter dem Blickwinkel der "verfahrensbegleitenden Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - NVwZ 2007, 1178) ist aber auch für die Organisationsgrundentscheidung ein Nachweis zu fordern, der verhindert, dass die Grundlagen der Auswahlentscheidung nachträglich zulasten einzelner Bewerber verändert werden; denn mit der Festlegung des Modells, nach dem die Auswahl erfolgen soll, wird zugleich eine (Vor-)Entscheidung über den Auswahlmaßstab getroffen.

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige Dienststelle der Bundeswehr über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach pflichtgemäßem Ermessen (stRspr, vgl. Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 ).

    Die Organisationsgrundentscheidung unterliegt zwar nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - BVerwGE 128, 329 und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 ).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 37.09

    Förderungsbewerber; Grundsatz der Bestenauslese; Konkurrentenstreitigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist deshalb ein Eignungs- und Leistungsvergleich am Maßstab des Art. 33 Abs. 2 GG und § 3 Abs. 1 SG regelmäßig dann vorzunehmen, wenn über die Bewerbung mehrerer Soldaten um eine für sie jeweils höherwertige Verwendung zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 Rn. 22).

    Ein Nachweis kann grundsätzlich auch durch einen entsprechenden Vermerk in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 Rn. 31 f. und vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 41 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 41.16

    Auswahlentscheidung; Bedarfslage; Bedarfsträgerforderungen;

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Bei einem an den Kriterien von Eignung, Leistung und Befähigung orientierten Auswahlverfahren nach § 3 Abs. 1 SG ist die mangelnde Berücksichtigung eines leistungsstarken Bewerbers aus Gründen der militärischen Bedarfsplanung nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 41.16 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 87 Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 27.10.2015 - 1 WB 56.14

    Konkurrentenstreit; Besetzung eines Dienstpostens; Aufhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Ein Nachweis kann grundsätzlich auch durch einen entsprechenden Vermerk in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. März 2010 - 1 WB 37.09 - BVerwGE 136, 204 Rn. 31 f. und vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56.14 - juris Rn. 41 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 8.20

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats verfestigt sich eine einmal getroffene militärische Verwendungsentscheidung nicht dahin, dass der durch sie begünstigte Soldat eine rechtlich gesicherte Position erwirbt, auf dem ihm zugewiesenen Dienstposten verbleiben zu können; er müsste es vielmehr hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn der Antragsteller bei der Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden wäre (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2020 - 1 WB 8.20 - juris Rn. 20).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 1 WB 5.13

    Antrag eines Fregattenkapitäns auf Versetzung auf den nach Besoldungsgruppe A 15

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Welches Modell der Dienstherr seiner Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrunde legt, hat er - gleichsam als "Organisationsgrundentscheidung" - vor der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 WB 5.13 - juris Rn. 21 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 97 Rn. 29).
  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 1.18

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines nach Besoldungsgruppe A 15 bewerteten

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Ob der Bewerberkreis wirksam auf Förderungsbewerber beschränkt und der Anspruch des Antragstellers auf Mitbetrachtung im Auswahlverfahren damit zu Unrecht ausgeschlossen wurde, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrags (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. April 2018 - 1 WB 1.18 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 4.19

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens; Ein Soldat hat keinen

    Auszug aus BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 40.21
    Welches Modell der Dienstherr seiner Entscheidung über die Besetzung eines freien Dienstpostens zugrunde legt, hat er - gleichsam als "Organisationsgrundentscheidung" - vor der Auswahlentscheidung festzulegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 1 WB 5.13 - juris Rn. 21 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 4.19 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 97 Rn. 29).
  • BVerwG, 02.09.2020 - 1 WB 57.19

    Kompetenzbereich; Planungs- und Steuerungsinstrument; dienstliche Maßnahme;

  • BAG, 29.02.2024 - 8 AZR 187/23

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Befristung

    Er kann etwa wählen, ob er eine Stelle im Wege der Beförderung oder der Versetzung vergeben will (vgl. BVerfG 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 - Rn. 10; BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - Rn. 26, BAGE 169, 26; BVerwG 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - Rn. 23, BVerwGE 175, 53) .

    a) Die Organisationsentscheidung unterliegt nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 iVm. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat (BVerwG 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - Rn. 25, BVerwGE 175, 53; vgl. zur Dokumentationspflicht in arbeitsrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten: BAG 20. März 2018 - 9 AZR 249/17 - Rn. 14; 17. August 2010 - 9 AZR 347/09 - Rn. 26, BAGE 135, 213) .

    Ein Nachweis kann grundsätzlich auch durch einen entsprechenden Vermerk in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (BVerwG 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - aaO) .

  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 29.23
    Strengere Anforderungen an die Dokumentation folgen hier auch nicht aus den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - âEURŒ(BVerwGE 175, 53 Rn. 25 ff.).

    Da der Antragsteller sich auf weitergehende Anforderungen, die der verfahrensbegleitenden Absicherung der Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG dienen, wie ausgeführt, nicht berufen kann, kann er auch nicht rügen, dass die Information über die Organisationsgrundentscheidung nicht so frühzeitig erfolgt ist, dass die Interessenten für den Dienstposten vor der Auswahlentscheidung in Erfahrung bringen konnten, ob sie nach den Grundregeln des Auswahlverfahrens als Bewerber in Betracht kommen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - BVerwGE 175, 53 Rn. 28 und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 23.23
    Zwar ist zweifelhaft, ob die Organisationsgrundentscheidung den sich aus dem Bewerbungsverfahrensanspruch ergebenden Anforderungen an eine ausreichende Dokumentation und Begründung (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - BVerwGE 175, 53 Rn. 27 ff.) genügt.
  • LAG Niedersachsen, 20.12.2023 - 4 Sa 913/22

    Bestenauslese; Globalantrag; sachgrundlose Befristung; Vorbeschäftigung;

    Ein Nachweis kann grundsätzlich auch durch einen entsprechenden Vermerk in den Akten des Auswahlverfahrens geführt werden, solange er die Funktion, eine nachträgliche Veränderung der Auswahlgrundlagen zu verhindern, erfüllt (vgl. BVerwG 24. Februar 2022 - 1 WB 40/21 - Rn. 25).
  • BVerwG, 17.05.2022 - 1 WB 35.21

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebel-Dienstpostens

    Etwas Anderes folgt hier auch nicht aus den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - (juris Rn. 25 ff.).

    Aus diesem Grund kommt es auch nicht darauf an, dass die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens nicht zu den in § 45 Abs. 1 VwVfG genannten Verfahrenshandlungen gehört, die bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens nachholbar sind (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 27 ff.).

    Da der Antragsteller sich auf weitergehende Anforderungen, die der verfahrensbegleitenden Absicherung der Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG dienen, wie ausgeführt, nicht berufen kann, kann er auch nicht rügen, dass die Information über die Organisationsgrundentscheidung nicht so frühzeitig erfolgt ist, dass die Interessenten für den Dienstposten vor der Auswahlentscheidung in Erfahrung bringen konnten, ob sie nach den Grundregeln des Auswahlverfahrens als Bewerber in Betracht kommen (BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 15.12.2022 - 1 WB 9.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Oberstabsfeldwebeldienstpostens;

    Etwas Anderes folgt hier auch nicht aus den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2022 - BVerwG 1 WB 40.21 - (juris Rn. 25 ff.).

    Aus diesem Grund kommt es auch nicht darauf an, dass die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens nicht zu den in § 45 Abs. 1 VwVfG genannten Verfahrenshandlungen gehört, die bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens nachholbar sind (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 27 ff. und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - juris Rn. 34).

    Da der Antragsteller sich auf weitergehende Anforderungen, die der verfahrensbegleitenden Absicherung der Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG dienen, wie ausgeführt, nicht berufen kann, kann er auch nicht rügen, dass die Information über die Organisationsgrundentscheidung nicht so frühzeitig erfolgt ist, dass die Interessenten für den Dienstposten vor der Auswahlentscheidung in Erfahrung bringen konnten, ob sie nach den Grundregeln des Auswahlverfahrens als Bewerber in Betracht kommen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 28 und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - Rn. 36).

  • BVerwG, 24.10.2022 - 1 W-VR 22.22

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem

    Etwas Anderes folgt hier auch nicht aus den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - (juris Rn. 25 ff.).

    Aus diesem Grund kommt es auch nicht darauf an, dass die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens nicht zu den in § 45 Abs. 1 VwVfG genannten Verfahrenshandlungen gehört, die bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens nachholbar sind (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 27 ff. und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - juris Rn. 34).

    Da der Antragsteller sich auf weitergehende Anforderungen, die der verfahrensbegleitenden Absicherung der Rechte aus Art. 33 Abs. 2 GG dienen, wie ausgeführt, nicht berufen kann, kann er auch nicht rügen, dass die Information über die Organisationsgrundentscheidung nicht so frühzeitig erfolgt ist, dass die Interessenten für den Dienstposten vor der Auswahlentscheidung in Erfahrung bringen konnten, ob sie nach den Grundregeln des Auswahlverfahrens als Bewerber in Betracht kommen (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - juris Rn. 28 und vom 17. Mai 2022 - 1 WB 35.21 - Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 01.02.2023 - 5 ME 93/22

    Angestellte; Beschränkung des Bewerberkreises; Dokumentationspflicht;

    Klarzustellen ist vorab, dass die Organisationsgrundentscheidung schon nicht unmittelbar der Dokumentationspflicht, die die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter aus Art. 33 Abs. 2 i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG hergeleitet hat, unterliegt ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 22; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

    Denn mit der Festlegung des Modells, nach dem die Auswahl erfolgen soll, wird zugleich eine (Vor-)Entscheidung über den Auswahlmaßstab getroffen ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.).

    Je mehr die Organisationsentscheidung aus sich heraus nachvollziehbar und auf offenkundige sachliche Gründe zurückzuführen ist, desto weniger bedarf es einer näheren, schriftlich festzuhaltenden Erläuterung dieser Gründe ( BVerwG, Beschluss vom 24.2.2022 - BVerwG 1 WB 40.21 -, juris Rn. 25 m. w. N.; Bay. VGH, Beschluss vom 12.1.2022 - 6 CE 21.2833 -, juris Rn. 23; Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2018 - 5 ME 141/18 -, juris Rn. 31 m. w. N.; Sächs. OVG; Beschluss vom 2.11.2022 - 2 B 265/22 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

    (3) Zwar sind weder die Organisationsgrundentscheidung noch die Aspekte hinreichend dokumentiert, die in der vergleichenden Betrachtung rechtfertigten, dem Antragsteller den Vorzug vor anderen Kandidaten zu geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - NVwZ 2022, 889 Rn. 27 ff.).

    Denn das Dokumentationserfordernis dient dem Schutz der Rechte unterlegener Mitbewerber, die auf der Grundlage einer vollständigen Dokumentation der Gründe der für sie nachteiligen Entscheidung, deren Rechtmäßigkeit überprüfen und zur Überprüfung eines Wehrdienstgerichts stellen können müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19.08 - BVerwGE 133, 13 Rn. 35 f. und vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 - NVwZ 2022, 889 Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2023 - 1 B 1065/22

    Untersagung der Besetzung einer Stelle mit einem Mitbewerber i.R.d.

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, juris, Rn. 20 ff.; siehe auch zusammenfassend BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 -, juris, Rn. 25, vom 25. Februar 2021 - 1 WB 17/20 -, juris, Rn. 34, und vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 19/08 -, BVerwGE 133, 13, juris, Rn. 35.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Februar 2022 - 1 WB 40.21 -, juris, Rn. 25, vom 27. Oktober 2015 - 1 WB 56/14 -, juris, Rn. 41 f., und vom 25. März 2010 - 1 WB 37/09 -, juris, Rn. 31 f., zum Teil m. w. N.; siehe zuletzt auch Nds. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 ME 93/22 -, juris, Rn. 29, m. w. N.

  • OVG Niedersachsen, 05.07.2023 - 5 ME 44/23

    Zustimmungserfordernis; Ausschluss aus dem Bewerberkreis; Bewerbungsverfahren;

  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 25.22

    Besetzung von Dienstposten und das Gleichstellungsgesetz

  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

  • BVerwG, 27.09.2023 - 1 WB 3.23

    Konkurrentenstreit A 9 MZ

  • BVerwG, 20.02.2023 - 1 W-VR 28.22

    Beamtenrechtliche Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsämter; Vorläufiger

  • BVerwG, 31.01.2023 - 1 W-VR 27.22

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des Dienstpostens des Kommandeurs und

  • BVerwG, 13.06.2022 - 1 W-VR 5.22

    Konkurrentenstreit A 16; unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Düsseldorf, 17.10.2022 - 2 L 1125/22
  • BVerwG, 25.05.2023 - 1 WB 54.22

    Organisationsgrundentscheidung des Bundesamts für das Personalmanagement der

  • VG Bayreuth, 16.08.2022 - B 5 E 22.615

    Konkurrenteneilverfahren, fehlende Dokumentation der Auswahlerwägungen, keine

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